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Auszüge aus Beschlüssen, Sitzungsprotokollen und Gerichtsentscheiden

 

  Beschluss des Amtsgericht ‚Würzburg vom 12. Juni 2007 

„…… muss aufgrund der erheblichen schweren wechselseitigen Vorwürfe im Interesse des Kindes eine vorläufige Regelung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen werden, um eventuelle Kurzschlusshandlungen zu vermeiden ……… .Das Gericht sieht aufgrund des Jugendamtsberichts vorläufig die Mutter als besser geeignet an, das Kind zu betreuen und zu erziehen. Das Jugendamt hat einen betreuenden Umgang des Kindsvaters in die Wege geleitet.“   

Sitzungsprotokoll des Familiengerichts in der Türkei vom 5. Juni 2008

(Das Sitzungsprotokoll in deutscher Übersetzung habe ich am 8. Juli 2008 erhalten)

 

 Angaben des Anwalts vom Vater:Mein Mandant ist seit dem 3. Februar 2008 bei der Firma Mareks in Izmir als Techniker beschäftigt.  

Anmerkung: Am Montag, 4. Februar erschien er nicht an seinem Arbeitsplatz in Deutschland! Er hatte über das Wochenende meine Tochter entführt.

 

 Da er gegenwärtig in der Türkei arbeitet, war er gezwungen das Kind mit sich zu bringen. 

Anmerkung: Diese Äußerung war für mich als Mutter des entführten Kindes ein Schlag ins Gesicht!

 

 

   Verhandlungsprotokoll des Familienberichts in der Türkei vom 19. August 2008  

„Entscheidung: Antrag wurde angenommen und bewilligt, das Kind Luzia geb. 03.09.03 wird der Kindsmutter übergeben. Unter Beachtung der Aussage der Psychologen usw. wurde darüber entschiede, dass das Kind in kein Heim kommt. Der Antragsgegner wird strenger überwacht und es sollen alle Maßnahmen getroffen werden, damit das Kind in Sicherheit ist.“

 

Ich bin überglücklich, dass mein Antrag auf Rückführung des Kindes vom türkischen Familiengericht angenommen wurde. Und dann das blanke Entsetzen: der Vater kann Revision einlegen. Während dieser Zeit soll Luzia beim Vater bleiben! Mein Vorschlag, dass ich in der Türkei so lange bleibe und mich um Luzia kümmere, lehnte der Richter ab mit der Begründung, dass mein Aufenthalt finanziell nicht abgesichert sei. Aber er ordnete auch an, dass die Revision nicht länger als drei Monate dauern sollte und der Vater strenger überwacht werden soll.

Nur wenige Wochen später setzt sich der Vater mit Luzia nach Mersin (syrische Grenze) ab!!!

 

 

Luzia

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